Wir machen Zukunft!

Häufig gestellte Fragen

Im folgenden sind Fragen aufgelistet, die bereits von Interessenten gestellt wurden und solche, die bei anderen Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodell oft gestellt wurden. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet? Dann kontaktieren Sie uns.

Wer kann Mitglied der BürgerEnergie werden?

Mitglieder können grundsätzlich alle Privatpersonen,  Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene werden. 

Wie werde ich Mitglied?

Drucken Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie dieses ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle in der Schulhausstraße 40 in Bad Säckingen. Sobald Sie die Zusage über Ihren Anteilserwerb erhalten haben, überweisen Sie den fälligen Betrag, schon sind Sie dabei!

Die Beitrittserklärung erhalten Sie auch im Kundencenter der Stadtwerke. Für Ihre Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Verfügung. Sie erreichen uns unter:

Bürger-Energie Südschwarzwald eG
Schulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen

E-Mail: info@be-zukunft.de

oder benutzen Sie einfach unser Kontaktformular.

Was sind die Geschäftsfelder der BürgerEnergie?

Die BürgerEnergie initiiert Projekte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur Speicherung erneuerbarer Energien sowie zur Steigerung der Energieeffizienz in der Region. Des Weiteren kann sich die BürgerEnergie an Projekten anderer Unternehmen beteiligen.

Wieviele Geschäftsanteile brauche ich um Mitglied zu werden?

Um Mitglied zu werden benötigen Sie 5 Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil kostet 100 Euro. Mit 500 Euro sind Sie also dabei.

Der Mindestbeitrag wurde im Vorfeld sehr gründlich erörtert. Zum einen soll Bürgerinnen und Bürgern, die nicht die finanzielle Möglichkeit haben eigene Anlagen zu errichten, die Möglichkeit gegeben werden sich am Klimaschutz vor Ort zu beteiligen. Zum anderen muss gerade im Umfeld sinkender EEG-Vergütungssätze auf eine schlanke und kosteneffiziente Verwaltung geachtet werden. Dies macht einen gewissen Pflichtanteil unabdingbar.

Kann ich mich mit mehr Geschäftsanteilen beteiligen?

Wenn Sie Ihren Pflichtanteil von 500 Euro geleistet haben, können Sie Ihre Beteiligung in 100 Euro Schritten bis zu 20.000 Euro erhöhen. Insgesamt kann eine Person also bis zu 200 Geschäftsanteile halten.

Welche Rendite werden für die Geschäftsanteile erwartet?

Die Rendite hängt vor allem von der geernteten Strommenge ab. Bei einer durchschnittlichen Sonneneinstrahlung von 950 h/a würde unter gründlicher Berücksichtigung sonstiger Aspekte (z.B.: Betriebs- und Verwaltungskosten, Verringerung der Anlagenleistung über die Jahre, Versicherung, Steuern) eine durchschnittliche Rendite von rund 2 Prozent Jahr erreicht werden.

Kann ich einzelne oder alle Geschäftsanteile kündigen?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 80 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.

Unterjährig können die Anteile an andere Personen weiter gegeben werden. Diese Personen müssen dann Mitglied der BürgerEnergie werden und dürfen, falls sie schon Mitglied sind, mit den neuen Anteilen nicht mehr als 100 Geschäftsanteile besitzen. Der Vorstand muss zustimmen.

Hafte ich für Verluste der Genossenschaft?

Ein Mitglied haftet für Verluste der Genossenschaft in Höhe der Einlagen. Eine Nachschusspflicht wird von der Satzung ausgeschlossen.

Hängt das Stimmrecht von der Höhe der Beteiligung ab?

Nein! Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, eine Stimme.

Kann ich für den Vorstand / Aufsichtsrat kandidieren?

Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt.

Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand ebenfalls für 4 Jahre. Eine direkte Kandidatur ist deshalb nicht möglich. Vorstandsmitglieder müssen ebenfalls Mitglied der BürgerEnergie sein.

Welche Rechte habe ich als Mitglied der BürgerEnergie?

Jedes Mitglied hat das Recht nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht,

  • die Einrichtungen der Genossenschaft nach Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen zu benutzen,
  • an der Generalversammlung, an ihren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen und dort Auskünfte über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen, soweit dem § 33 der Satzung nicht entgegensteht,
  • Anträge für die Tagesordnung der Generalversammlung einzureichen oder bei Anträgen auf Berufung außerordentlicher Generalversammlungen mitzuwirken; zu solchen Anträgen bedarf es der Unterstützung mindestens des zehnten Teils der Mitglieder,
  • an den satzungsgemäß beschlossenen Ausschüttungen teilzunehmen,
  • rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts, soweit dieser gesetzlich erforderlich ist, und des Berichtes des Aufsichtsrats hierzu zu verlangen,
  • die Niederschrift über die Generalversammlung, das zusammengefasste Prüfungsergebnis und die Mitgliederliste einzusehen.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied der BürgerEnergie?

Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Das Mitglied hat insbesondere

  • den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen,
  • mindestens 5 Geschäftsanteile zu übernehmen und die Einzahlung auf die Geschäftsanteile und auf weitere Geschäftsanteile zu leisten,
  • die geltenden Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie die Bedingungen für die Nutzung der Einrichtungen der Genossenschaft und die diesbezüglichen Festsetzungen von Vorstand und Aufsichtsrat einzuhalten,
  • Angebotsunterlagen, Preise und Konditionen, Rundschreiben und sonstige Informationen der Genossenschaft gegenüber Außenstehenden vertraulich zu behandeln,
  • der Genossenschaft jede Änderung seiner Anschrift, die Änderung der Rechtsform sowie der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse unverzüglich mitzuteilen.

Wer beschließt über die Verwendung des Jahresüberschuss bzw. die Deckung des Jahresfehlbetrages?

Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Mitgliederversammlung.

Welche Risiken bringt eine Investition in die BürgerEnergie mit sich?

Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den erzeugten Strom ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Preiserlöse der Anlagen. Auch äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.

Die Kalkulationen, Prognosen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung.

Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust der Einlage in Höhe der Genossenschaftsanteile führen.

Dies kann – trotz aller Sorgfalt – z. B. in folgenden Fällen vorkommen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:

  • Abweichungen von Prognosen: Die tatsächliche Sonneneinstrahlung oder andere wesentliche Faktoren (z.B.: die mittlere Windgeschwindigkeit) können deutlich hinter den prognostizierten Werten zurückbleiben.
  • Abweichung der Nutzungsdauer: Die tatsächliche Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen bzw. einzelner Komponenten (z. B. des Wechselrichters) kann deutlich geringer sein, als nach den üblichen Annahmen vorhersehbar.
  • Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012: Anlagen größer 10 kW, die ab dem 01.04.2012 ans Netz gehen, erhalten ab 01.01.2014 lediglich für 90 % der erzeugten Strommenge die festgelegten Vergütungssätze. 10 % der erzeugten Strommenge müssen ab diesem Zeitpunkt eigenverbraucht, direkt oder über den Netzbetreiber an der Strombörse vermarktet werden. Hier könnte das Risiko erwachsen, dass die anteilige erzeugte Strommenge nicht mehr zu oder über dem durchschnittlichen Vergütungssatz von 17,94 ct/kWh abzusetzen.
  • Versteckte Qualitätsmängel:Versteckte Qualitätsmängel der Anlage bzw. der verwendeten Module oder der Installation können zu erheblichen Ausfallzeiten oder zu erheblichen Produktionseinschränkungen führen.
  • Höhere Betriebskosten: Die Kosten für laufende Reparaturen und Versicherungen können deutlich über dem Planansatz liegen.
  • Schäden: Es können nicht versicherte bzw. nicht versicherbare Schäden an den Photovoltaikanlagen eintreten.
  • Änderung gesetzlicher bzw. steuerlicher Rahmenbedingungen: Die Änderung gesetzlicher, z. B. steuerlicher, Rahmenbedingungen kann sich negativ auf die Rentabilität auswirken. Ebenfalls wird innerhalb der garantierten Einspeisevergütung im Geltungsbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2012 ausdrücklich auf den neu definierten Zubaukorridor nach § 20a bzw. § 20b EEG für solare Strahlungsenergie hingewiesen. Ab technischer Inbetriebnahme nach dem 31.10.2012 können die zukünftig garantierten Einspeisevergütungen zusätzlichen flexiblen Degressionen unterliegen. Des Weiteren ist mit einem Auslaufen der Förderung zu rechnen bei Erreichung von 52 GW installierter Leistung.
  • Inflationsrisiko: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 garantiert die Höhe der Einspeisevergütung für das Jahr der Inbetriebnahme und die folgenden 20 Betriebsjahre. Jedoch sind keine flexiblen, allgemeinen Preissteigerungsraten hinterlegt. Steigt der harmonisierte Verbraucherpreisindex über das vordefinierte Ziel der Europäischen Zentralbank innerhalb des Euroraumes über 2,0 %, kann in Einzeljahren sowie über die Gesamtlaufzeit betrachtet, die Rentabilität der Genossenschaft gefährdet sein.
  • Insolvenzrisiko: Einzelne Vertragspartner können während der Laufzeit eines Projektes aus dem Markt ausscheiden, so dass dadurch höhere Kosten entstehen.
  • Vertragstreue: Geschlossene Verträge können angefochten werden, so dass gegen die Genossenschaft bis jetzt nicht gekannte Rechtsansprüche geltend gemacht werden könnten.
  • Vorzeitiges Ende der Nutzungsverträge der Dachflächen: Die Verträge zur Nutzung der Dachflächen werden auf eine Dauer von mind. 20 Jahren, analog dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012, abgeschlossen. Ein vorzeitiges Ende der Nutzung des Gebäudes, z. B. durch Untergang des Gebäudes, kann zu Ertragsausfällen sowie zu außerplanmäßigen Kosten durch eine mögliche Nutzung der Anlage an einem anderen Standort führen.
  • Finanzierungsrisiko: Für den Fall, dass für bestehende, wie zukünftige, Projekte Fremdfinanzierungen aufgenommen werden, entstehen Risiken aufgrund kontinuierlicher Zins- und Tilgungsauszahlungen bzw. Zinsaufwendungen, die unabhängig von der Ertragslage zu befriedigen sind. Sofern die BürgerEnergie Bad Säckingen eG nicht in der Lage ist die Gläubiger jederzeit zu bedienen, können diese Sicherungsgüter verwerten, so dass die Genossenschaft ggfs. nicht in der Lage ist die prognostizierten Erträge zu erwirtschaften.
  • Inbetriebnahme: Im Zuge der Bauarbeiten bzw. der Netzanbindung kann es zu unvorhergesehenen Schwierigkeiten kommen, durch die sich die Inbetriebnahme verzögert und ggfs. in einer geringeren Einspeisevergütung bzw. Einspeisemenge resultiert.
 

Kontakt

Pia Kreml

Schulhausstrasse 40
79713 Bad Säckingen
Tel: 07761 / 5502 - 232
pia.kreml@sws-energie.de

Nutzen Sie auch gerne
unser Kontaktformular.


Mitglied werden

Anlagenleistung

Aktuelle Gesamtleistung der Anlagen ca.
830 kWp

Erzeugte Menge 2020 ca. 742.000 kWh

Erzeugte Menge 2021 ca. 730.000 kWh


 
 
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