Im folgenden sind Fragen aufgelistet, die bereits von Interessenten gestellt wurden und solche, die bei anderen Unternehmen mit ähnlichen Geschäftsmodell oft gestellt wurden. Wird Ihre Frage hier nicht beantwortet? Dann kontaktieren Sie uns.
Mitglieder können grundsätzlich alle Privatpersonen, Unternehmen und öffentlich-rechtliche Einrichtungen auf lokaler und regionaler Ebene werden.
Drucken Sie das Beitrittsformular aus und senden Sie dieses ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle in der Schulhausstraße 40 in Bad Säckingen. Sobald Sie die Zusage über Ihren Anteilserwerb erhalten haben, überweisen Sie den fälligen Betrag, schon sind Sie dabei!
Die Beitrittserklärung erhalten Sie auch im Kundencenter der Stadtwerke. Für Ihre Fragen stehen wir selbstverständlich gerne zu Verfügung. Sie erreichen uns unter:
Bürger-Energie Südschwarzwald eG
Schulhausstraße 40
79713 Bad Säckingen
E-Mail: info@be-zukunft.de
oder benutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Die BürgerEnergie initiiert Projekte für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, zur Speicherung erneuerbarer Energien sowie zur Steigerung der Energieeffizienz in der Region. Des Weiteren kann sich die BürgerEnergie an Projekten anderer Unternehmen beteiligen.
Um Mitglied zu werden benötigen Sie 5 Geschäftsanteile. Ein Geschäftsanteil kostet 100 Euro. Mit 500 Euro sind Sie also dabei.
Der Mindestbeitrag wurde im Vorfeld sehr gründlich erörtert. Zum einen soll Bürgerinnen und Bürgern, die nicht die finanzielle Möglichkeit haben eigene Anlagen zu errichten, die Möglichkeit gegeben werden sich am Klimaschutz vor Ort zu beteiligen. Zum anderen muss gerade im Umfeld sinkender EEG-Vergütungssätze auf eine schlanke und kosteneffiziente Verwaltung geachtet werden. Dies macht einen gewissen Pflichtanteil unabdingbar.
Wenn Sie Ihren Pflichtanteil von 500 Euro geleistet haben, können Sie Ihre Beteiligung in 100 Euro Schritten bis zu 20.000 Euro erhöhen. Insgesamt kann eine Person also bis zu 200 Geschäftsanteile halten.
Die Rendite hängt vor allem von der geernteten Strommenge ab. Bei einer durchschnittlichen Sonneneinstrahlung von 950 h/a würde unter gründlicher Berücksichtigung sonstiger Aspekte (z.B.: Betriebs- und Verwaltungskosten, Verringerung der Anlagenleistung über die Jahre, Versicherung, Steuern) eine durchschnittliche Rendite von rund 2 Prozent Jahr erreicht werden.
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschäftsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erklärt werden und der Genossenschaft mindestens 12 Monate vor Schluss des Geschäftsjahres zugehen. Die Rückzahlung der Geschäftsanteile kann erfolgen, wenn mindestens 80 Prozent des Genossenschaftskapitals erhalten bleiben.
Unterjährig können die Anteile an andere Personen weiter gegeben werden. Diese Personen müssen dann Mitglied der BürgerEnergie werden und dürfen, falls sie schon Mitglied sind, mit den neuen Anteilen nicht mehr als 100 Geschäftsanteile besitzen. Der Vorstand muss zustimmen.
Ein Mitglied haftet für Verluste der Genossenschaft in Höhe der Einlagen. Eine Nachschusspflicht wird von der Satzung ausgeschlossen.
Nein! Jedes Mitglied hat auf der Mitgliederversammlung, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, eine Stimme.
Jedes Mitglied kann für den Aufsichtsrat kandidieren. Der Aufsichtsrat wird von der Mitgliederversammlung für 4 Jahre gewählt.
Der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand ebenfalls für 4 Jahre. Eine direkte Kandidatur ist deshalb nicht möglich. Vorstandsmitglieder müssen ebenfalls Mitglied der BürgerEnergie sein.
Jedes Mitglied hat das Recht nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung die Leistungen der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen und an der Gestaltung der Genossenschaft mitzuwirken. Es hat insbesondere das Recht,
Jedes Mitglied hat die Pflicht, das Interesse der Genossenschaft zu wahren. Das Mitglied hat insbesondere
Über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages beschließt die Mitgliederversammlung.
Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für den erzeugten Strom ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Preiserlöse der Anlagen. Auch äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern. Für sämtliche Anlagen wird eine Allgefahrenversicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.
Die Kalkulationen, Prognosen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden. Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung.
Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust der Einlage in Höhe der Genossenschaftsanteile führen.
Dies kann – trotz aller Sorgfalt – z. B. in folgenden Fällen vorkommen, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist:
Pia Kreml
Schulhausstrasse 40
79713 Bad Säckingen
Tel: 07761 / 5502 - 232
pia.kreml@sws-energie.de
Nutzen Sie auch gerne
unser Kontaktformular.
Aktuelle Gesamtleistung der Anlagen ca.
830 kWp
Erzeugte Menge 2020 ca. 742.000 kWh
Erzeugte Menge 2021 ca. 730.000 kWh
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